ג אלא אמר רב אשי בעל שויוהו רבנן כיורש ושויוהו רבנן כלוקח והיכא דטבא ליה עבדו ליה גבי יובל שויוהו רבנן כיורש משום פסידא דידיה גבי דר' יוסי בר' חנינא שויוהו רבנן כלוקח משום פסידא דידיה גבי דרבין משום פסידא דאלמנה שויוהו רבנן כיורש
3 Vielmehr, sagte R. Aši, haben die Rabbanan den Ehemann einem Erben gleichgestellt, und ebenso haben sie ihn einem Käufer gleichgestellt, und zwar immer zu seinem Vorteile. Hinsichtlich des Jobelgesetzes haben die Rabbanan ihn einem Erben gleichgestellt, wegen seines Verlustes; hinsichtlich der Lehre des R. Jose b. Ḥanina haben die Rabbanan ihn einem Käufer gleichgestellt, wegen seines Verlustes; und hinsichtlich der Lehre Rabins haben die Rabbanan ihn einem Erben gleichgestellt, wegen des Verlustes der Witwe. –